Editorial: Genauer betrachtet: Die vorgeschlagenen EU-Ausstiegsklauseln beim GVO-Anbau

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Editorial by TraceConsult

- paquis & co. -

Morgen, am 25. Juni beim EU-Umweltministerrat, legen Österreich, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Polen und Slowenien einen Vorschlag auf den Tisch, der es den Mitgliedsstaaten ermöglichen soll, den Anbau EU-weit zugelassener GVOs auf ihrem Territorium zu verbieten. Vorerst diskutieren die Umweltminister, d.h. sie stimmen noch nicht ab. Ursprünglich waren die Niederlande mit dabei, jetzt unterstützt dieses EU-Mitglied den Vorschlag nicht weiter.

Lassen Sie uns ein wenig aus der Note 11226/1/09 vom 23. Juni 2009 vom Ministerrat an seine individuellen Delegationen zitieren, wonach neben „Gründen des Naturschutzes und der Biodiversität, die diese Initiative unterstützenden Delegationen der Auffassung sind, dass sozio-ökonomische Aspekte die Grundlage für einzelne Mitgliedsstaaten bilden könnten, um den Anbau von GVOs auf dem gesamten Territorium oder bestimmten definierten Regionen einzelner Mitgliedsstatten zu untersagen oder zu regeln. Es gibt jedoch zur Zeit keine Methode zur Definition oder Bewertung von sozio-ökonomischen Kriterien. Derartige Kriterien könnten diskutiert und verabschiedet werden ..."

Um all dies ein wenig besser zu verstehen, ist es hilfreich, weitere Hintergründe zu kennen:

Im Ministerrat gibt es so gut wie nie eine Mehrheit für die Zulassung einer neuen GVO-Sorte, am Ende entscheidet die EU-Kommission. Die Vergangenheit zeigt, dass die Kommission stets ihre Zustimmung erteilt. Nach dem vergeblichen Versuch im März (vgl. eNews by TraceConsult v. 02. März 2009), die nationalen Anbauverbote für den Mon 810 in Österreich und Ugarn aufzuheben, suchen Kommission und Ministerrat einen Ausweg aus dem ständigen Hickhack.

Die Niederlande, glühende Gentechnikbefürworter, erhoffen sich Folgendes: Wenn die Mitgliedsstaaten nationale Anbauverbote erlassen können, stimmen sie auf EU-Ebene für die Zulassung. Die Österreicher, inbrünstige Gentechnikgegner, wollen jedoch Selbstbestimmung. Vermutlich glauben sie nicht an die von den Holländern favorisierte Schizophrenie, dass ein Mitgliedsland im Ministerrat für eine Zulassung stimmt und dann zu Hause ein Anbauverbot erlässt.

Das Gute an dieser Betrachtung ist wohl, dass die Verantwortung für den Anbau wieder an die Mitgliedsstaaten gehen soll und sie die Entscheidung darüber treffen und nicht mehr die EU-Kommission. Und um auf EU-Ebene für den Anbau zu stimmen, um anschliessend zu Hause ein Verbot auszusprechen, wäre ein Mitgliedsstaat politisch sehr angreifbar.

Daher bleibt abzuwarten, ob die Kalkulation der Holländer aufgeht. Vielleicht haben sie dies ja bereits selber eingesehen und deshalb ihre ursprüngliche Unterstützung für den Vorschlag von morgen zurückgenommen.

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